Die menschliche Stimme, KI und das Persönlichkeitsrecht

Es ist soweit. Fünfzehn Sekunden einer gesprochenen Stimme müssen in eine KI-Software eingegeben werden, um eine menschliche Stimme zu imitieren oder, besser gesagt, zu klonen. Einer solchen geklonten Stimme kann per KI alles mögliche „in den Mund gelegt“ werden. Die Stimme spricht dann nicht mehr das, was die ihr zugehörige Person tatsächlich gesagt hat, sondern was ein Dritter ihr zugedacht hat. Gerade für Personen des öffentlichen Lebens, deren Stimme in den elektronischen Medien weit verbreitet ist, bedeutet diese technische Entwicklung ein hohes Risiko. Der Stimme eines Politikers können Aussagen unterlegt werden, die ihm in hohem Maße Schaden zufügen oder auch nur die öffentliche Meinungsbildung sachwidrig beeinflussen. Es wird möglich sein, die auf Tonträger aufgezeichneten Stimmen von Schauspielern und Schauspielerinnen zu Werbezwecke zu nutzen. Für den Rundfunk aufgezeichnete Stimmen können zum Sprechen anderer Texte eingesetzt werden. Das sind nur einige wenige Beispiele, die sofort die Frage aufwerfen: Ist das zulässig?

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Die Antisemitismusdebatte in der Kultur – ein Aufruf zu mehr Besonnenheit

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“, dichtete einst Heinrich Heine. Das Zitat geht mir zunehmend nicht aus dem Kopf angesichts einer immer mehr sich verschärfenden Antisemitismusdebatte im Kulturbetrieb. Die Anzahl der um Augenmaß bemühten Diskursteilnehmer befindet im freien Fall. Zuspitzungen allerorten! „Geht es ein bisschen kleiner, ruhiger, vorsichtiger?“, möchte man so manchem zurufen. Doch die (nicht nur) durch die sozialen Medien überhitzte Gesellschaft beginnt, sich daran zu gewöhnen, dass offenkundig nur noch die Übertreibung die gewünschte Aufmerksamkeit erzielt. Zunehmend entsteht ein Zustand der Vergiftung, der für den Kulturbetrieb verhängnisvoll ist. Deswegen ist Abrüstung das Gebot der Stunde.

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Antidiskriminierungsklausel und Code of Conduct: Über die Grenzen der Kunstfreiheit

Seit den Antisemitismus-Vorwürfen gegen die Documenta 15 führt die Kulturbranche hierzulande eine Debatte über die Freiheit der Kunst. Vor allem geht es um die Frage, in welcher Relation dieses hohe Gut unserer Verfassung zu anderen Rechten oder Wertvorstellungen steht. Begriffe wie Antidiskriminierung, Diversität, Rassismus und Antisemitismus bestimmen den Diskurs. Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde werden der Kunstfreiheit entgegengesetzt. Während sich die Gesellschaft mehrheitlich auf bestimmte Rechte und Wertvorstellungen weitgehend verständigen kann, ist der Umgang mit ihnen in der Kunst umso schwieriger.

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Corona-Betrug bei den Salzburger Festspielen? Über den Sinn oder Unsinn von Strafanzeigen

Es ist ein beliebtes Mittel zur Erzielung von öffentlicher Aufmerksamkeit: Das Erstatten einer Strafanzeige. Jemand wendet sich an die zuständige Polizeistation oder an die Staatsanwaltschaft, um dort einen Sachverhalt mitzuteilen, mit dem angeblich eine Straftat begangen wurde. Soeben sind die Salzburger Festspiele von einer solchen Strafanzeige betroffen. Anlass sind Auseinandersetzungen über Gagenausfälle wegen der Corona-Pandemie. Ob Strafanzeigen dieser Art sinnvoll sind, ist mehr als fraglich. Oft sind sie auch nur eine unnötige Belastung des Justizapparates.

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Drehbuch und Darsteller: Einigung in Hollywood über Künstliche Intelligenz

Der Streik von Drehbuchautoren und Schauspielern in Hollywood ist beendet. Studios und Gewerkschaften haben sich geeinigt. So wurde es vor wenigen Tagen gemeldet. Es ging in dem Tarifkonflikt um einiges, um mehr Geld, um Streaming, aber auch um Künstliche Intelligenz. Hierzu wurden erstmalig konkrete Regelungen vereinbart, sowohl hinsichtlich des Verfassens von Drehbüchern als auch in Bezug auf die Nutzung von KI für die Reproduktion schauspielerischer Darstellungen. Ist das ein Fortschritt oder ein Deal von vorgestern? Kann das Vereinbarte als Beispiel dienen? Das kommt darauf an. Jedenfalls lohnt sich ein genauer Blick über den Atlantik.

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Warum die Künstlersozialkasse für Kunst und Kultur auch nach 40 Jahren so wichtig ist

Kürzlich gab es in Berlin einen „großen Bahnhof“, wie es so schön heißt, wenn aus gegebenem Anlass viele Leute und einiges an Prominenz auflaufen. Es gab das 40-jährige Bestehen der Künstlersozialkasse zu feiern, ausgerechnet in der „Bar jeder Vernunft“. Gerade diese Tugend der Aufklärung kann man jedoch der KSK, wie sie verkürzt gerne genannt wird, nicht absprechen. Denn sie betreibt ein kompliziertes Versicherungsgebilde mit einer Renten-, einer Kranken- und einer Pflegeversicherung für selbstständige Künstlerinnen und Publizisten, und das mit einem hohen Maß an Sachverstand und Korrektheit. Und so bescheinigte der Bühnenlyriker Bas Böttcher zur Erheiterung des Geburstatgs-Publikums der Künstlersozialkasse „Bei all dem sich ständig mit Künstlern befassen, hast du dich nie verrückt machen lassen. Glanz und Pomp sind dir nie zu Kopfe gestiegen, du bist immer korrekt und nüchtern geblieben. Auch wenn die Klienten noch so krass fett rocken, du bleibst solide, sachlich und trocken.“

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Sommerbespielung oder Sommerloch? Sollen die Theater im Sommer öffnen?

Ganz so einfach hat es die Kultur mit dem Sommerloch nicht. Wie immer gibt es zwar mal mehr mal weniger spektakuläre Inszenierungen in Salzburg oder Bayreuth, in Avignon und Aix en Provence. In Locarno werden die Filmfestspiele eröffnet und beim Piano-Festival in Roque d´Antheron reiht sich ein gut besuchtes Spitzenkonzert an das nächste. Auch sonst ist sommerlich einiges los hierzulande, von der Bachwoche in Ansbach über die Ruhrtriennale bis zum Musik Festival Schleswig-Holstein. Aber ein Ereignis wie die Documenta, die zuletzt den kulturpolitischen Erregungspegel auf dem Höhepunkt hielt? Fehlanzeige! Da nun fällt es dem Deutschen Kulturrat auf, dass es in Berlin gerade mal kein Theater gibt. Es sind Sommerferien. Nichts scheint da näher zu liegen, als zu fordern, die Schauspieler, Sängerinnen, Tänzer, Musikerinnen und wer sonst noch so im Theater beschäftigt ist, mögen doch mal raus aus der sommerlichen Hängematte. Damit endlich mal auch in der Hauptstadt etwas los ist. Deswegen soll Schluss sein in Zukunft mit den Sommerferien der Theater, nicht nur in Berlin, gleich in ganz Deutschland. Und schon gibt es im teils regnerischen, teils überhitzten August eine kleine Debatte.

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Die Kulturinstitution und ihre kaufmännische Geschäftsführung

Im Februar 2023 wurde der Abschlussbericht zur documenta 15 veröffentlicht, den das Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung dieser Ausstellung erstellt hatte. Mit Rücksicht auf die heftigen Antisemitismusvorwürfe gegen die Kasseler Veranstaltung war dieser mit Spannung erwartet worden und wurde dementsprechend auch ausführlich kommentiert. Man sah sich in den Antisemitismusvorwürfen hinsichtlich einzelner Ausstellungsstücke weitgehend bestätigt, betonte aber auch das Bemühen des Berichts, das kuratorische Konzept der künstlerischen Leitung nachzuvollziehen sowie das Spannungsverhältnis zwischen künstlerischer Freiheit und deren Grenzen aufzuzeigen. Eines blieb jedoch weitgehend unbeachtet: Das den Abschlussbericht verfassende Gremium hatte sich ausgiebig mit der Rolle der Generaldirektorin der Documenta gGmbH befasst. Es war dabei zu allgemeinen Erkenntnissen über die Aufgaben der kaufmännischen Leitung einer öffentlich getragenen Kulturinstitution gekommen. Diese Feststellungen lohnen ein genaues Hinsehen.

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Ist Künstliche Intelligenz das Ende des Urheberrechts? Oder was man dagegen tun muss.

Wie immer, wenn technisch sich etwas Neues entwickelt, ist es umstritten. Die einen sehen das Gute und vor allem die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die sich bieten, die anderen verteufeln den Fortschritt und reden sich ein, dass der Weltuntergang unmittelbar bevorsteht. Warum soll es der Künstlichen Intelligenz (KI) anders gehen, als der Erfindung der Dampflokomotive? Doch das, was sich da gerade entwickelt, ist wohl ernster zu nehmen als viele andere technische Errungenschaften zuvor. Denn allein der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine KI-Verordnung umfasst ca. 120 Seiten. Das zeigt, es gibt viel zu regeln. Um das Urheberrecht geht es in diesem Vorschlag leider kaum, wie die Initiative Urheberrecht kürzlich in einer Stellungnahme ausdrücklich hervorhob. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist aber Gefahr im Verzug.

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Das Programmheft, das Bühnenbild und das Urheberrechtsgesetz

Am 20. Dezember 2018 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, das es in sich hatte. Jedenfalls sollte es allen Theater-Dramaturgen und anderen der schreibenden und denkenden Zunft, die regelmäßig Publikationen zu erstellen und zu illustrieren haben, einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Abbildungen urheberrechtlich nicht mehr geschützter Werke der bildenden Kunst, so der BGH, können nicht tantiemefrei genutzt werden. Sie unterliegen zumindest dem Lichtbildschutz des § 72 Urhebergesetz (UrhG), und zwar in der Regel bis zu 50 Jahre nach ihrem Erscheinen. Also war erst einmal Schluss mit der problemlosen Abbildung alter Meister oder einer antiken Skulptur im Programmheft. Auch Bühnenbildner, die das Bühnenbild für Jasmina Rezas Gott des Gemetzels mit dem Abdruck eines Impressionisten angemessen zu gestalten dachten, sahen sich neuen urheberrechtlichen Fragen ausgesetzt. Doch dann kam 2019 die Richtlinie der Europäischen Union „Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt“. Und alles war wieder anders.

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Über die Kritik und ihr Publikum

Die Aufregung war zurecht groß, als kürzlich der Hannoveraner Ballettdirektor Marco Goecke die Ballettkritikerin der Frankfurter Allgemeine mit Hundekot körperlich attackierte. Eindeutig handelte es sich bei dieser Attacke um eine schwere Verletzung seiner gegenüber dem Staatstheater Hannover bestehenden Verpflichtungen. An der Auflösung des Arbeitsvertrags, ob einvernehmlich oder durch außerordentliche Kündigung mag dahinstehen, führte kein Weg vorbei. Daran ändert keine der Kritiken etwas, die Goecke in der FAZ über seine Arbeit hat lesen müssen. Sie sind, wie immer sie formuliert wurden, als Entschuldigung der Tat ungeeignet. Nun aber der Staatsoper Hannover vorzuwerfen, man versuche mit der Kritik an der Theaterkritik eine Rechtfertigung für Goeckes Attacke aus dem Hut zu zaubern, ist abwegig. Da greift die öffentliche Debatte doch etwas kurz.

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Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet auch die Kulturbetrieb zur Arbeitszeiterfassung, einfach ist das nicht

Am 13. September des vergangenen Jahres hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen – 1 ABR 22/21 – ein bemerkenswertes Urteil zur Arbeitszeit verkündet. Es geht in dem Beschluss um die Frage, ob die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erfassen, gegebenenfalls durch Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung, also einer Stechuhr. Die Antwort des BAG darauf lautet: Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ja, zur Stechuhr nein. Es genüge eine Aufzeichnung in Papierform, die der Arbeitgeber gegebenenfalls sogar an die Arbeitnehmer delegieren kann. Diese müssen Ihre Aufzeichnungen dann dem Arbeitsgeber zuleiten, damit er diese in welcher Form auch immer abschließend erfassen kann, auch wenn dies nur durch Aktenablage der schriftlichen Mitteilung geschieht. So weit, so gut. Doch eines lässt das Urteil offen: Was ist oder zählt denn zur Arbeitszeit? Leicht ist das nicht zu beantworten, schon gar nicht in so komplizierten Kultureinrichtungen wie Theatern und Orchestern.

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Was zu beachten wäre. Ein Beitrag zur Reform von ARD und ZDF

Tom Buhrow hat kürzlich eine Rede gehalten. Darin ging es um die Reform von ARD und ZDF. Er sprach zwar nicht als WDR-Intendant und zurzeit amtierender ARD-Vorsitzender, wie er ausdrücklich betonte. So einfach ist es leider nicht. Man kann ja Ämter, die einem übertragen werden, nicht nach Bedarf einfach an- und ablegen wie einen Jägerhut. Oder sich mit einem Amt ausgestattet die Tarnkappe des Privaten überziehen, um bei öffentlicher Rede nicht aufzufallen. Nein, ein Intendant ist ein Intendant. Umso ernster muss man die Worte Buhrows und das, was er als Reformbedarf ausmachte, nehmen. Das gilt umso mehr, als es ziemlich wenig mit dem zu tun hat, was dem aufmerksamen Zuschauer im täglichen Umgang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auffällt, um nicht zu sagen aufstößt.

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„Die Humanisierung der Organisation“ und was sie für Kultureinrichtungen bedeutet – eine Buchbesprechung

Es ließ die Kulturszene schon aufhorchen, als der Theaterkritiker der Süddeutschen Zeitung, Peter Laudenbach, zusammen mit dem Wirtschaftsethiker Kai Matthiesen und der Soziologin Judith Muster ein Buch mit dem Titel „Die Humanisierung der Organisation“ vorlegte. Denn kaum ein Titel hätte sich besser einfügen können in die allgemeine vor allem in Theatern und Orchestern geführte Debatte über Machtmissbrauch und Machtkontrolle, geht es doch in dieser Debatte vor allem um den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor der sooft bemühten (eher eingeschränkten) Alleinherrschaft (einzelner) egomaner Intendanten und Intendantinnen. Bei genauem Hinsehen mögen jedoch manchem schon Zweifel am Nutzen des Buches gekommen sein, wenn es im Untertitel heißt: „Wie man dem Menschen gerecht wird, indem man den Großteil seines Wesens ignoriert“. Das liegt so gar nicht auf der Linie interner, oft sehr emotional geführten Auseinandersetzungen über die Struktur eines Kulturbetriebs. Umso mehr drängt es den interessierten Kulturbeobachter zu erfahren, was hinter der 250 Seiten starken Publikation steckt.

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Musik im Schauspiel, im modernen Tanztheater und die Rolle der GEMA

Wer im Schauspiel nur gesprochenen Text erwartet, war lange nicht mehr im Theater. Wurde Musik bei Aufführungen des Sprechtheaters früher vor allem zur Überbrückung zuweilen auch langwieriger Umbaupausen eingesetzt, muss das Publikum heute zunehmend damit rechnen, dass ihm Klangwelten auf sehr unterschiedliche Weise entgegentreten. Das macht zuweilen Sinn, zuweilen auch nicht. Hat sich der Regisseur oder die Produzentin eines Schauspielabends in den Kopf gesetzt, dass es ohne Musik, warum auch immer, nicht geht, tauchen jedenfalls am juristischen Horizont ein paar Fragen auf, die neulich wieder einmal den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt haben. Und dabei sind einige Feststellungen getroffen worden, die von großem Interesse sind (Urteil vom 7. April 2022 – I ZR 107/21 -). Anhand dieser soll hier ein vereinfachter aber pragmatischer Versuch unternommen werden, den Theatern den juristischen Umgang mit Musik im Schauspiel (und im zeitgenössischen Tanztheater) etwas zu erleichtern.

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Über kollektive Verantwortung in Kultureinrichtungen

Es ist in den letzten Jahren über die Macht der Intendantinnen und Intendanten viel geschrieben worden. Strukturveränderungen wurden gefordert, um ihre Befugnisse einzuschränken, zumindest stärkerer Kontrolle zu unterwerfen. Auch auf dieser Seite war davon schon die Rede (siehe am Schluss des Beitrags). Zunehmend wurde die Übertragung von Leitungsfunktionen auf ein Kollektiv als Allheilmittel angesehen. Das änderte sich schlagartig, als die Debatte über die Antisemitismus-Vorwürfe gegen die documenta fifteen hochkochte und sich die Frage nach der künstlerischen Verantwortung für die Ausstellung stellte. Die nämlich war dem indonesischen Künstler-Kollektiv ruangrupa übertragen worden, was es natürlich schwer machte, den einzelnen Kopf, der rollen sollte, zu finden. Am Ende traf es die Generaldirektorin Sabine Schormann, letztlich weniger, weil ihr für die inhaltliche Seite der Documenta tatsächlich die Verantwortung übertragen worden wäre (war wohl nicht), sondern mehr wegen ihres nicht unbedingt geschickten Umgangs mit dem Konflikt. Nun reden alle davon, man müsse die Documenta umstrukturieren, was sich natürlich immer gut anhört, aber noch lange nicht bedeutet, dass das Wie geklärt ist.

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Der Blick auf die Kunst: Ein Documenta-Besuchs

Seit Wochen begleitet die documenta fifteen eine nicht enden wollende Debatte. Geprägt ist diese Debatte – Diskurs mag man das nicht nennen – von Presseartikeln und politischen Statements, die den Eindruck entstehen lassen, es gehe in Kassel um eines sicher nicht, um die Kunst. Doch den Kuratoren der Documenta geht es schon um einiges, um nicht zu sagen um viel, und natürlich vor allem um das künstlerische Schaffen im globalen Süden. Wer sich mit offenen Augen durch die Ausstellung bewegt, sieht sich mit einem derart großen Reichtum an Ideen und Eindrücken konfrontiert, die schnell entlarven, was den Furor, mit dem einige versucht haben, die gesamte Veranstaltung in die Ecke des Antisemitismus zu stellen, zu eigen ist: eine gewisse Blindheit gegenüber dem Sinn und Zweck von Kunst. Umso mehr wundert es, dass sich kaum jemand so recht vor die Documenta gestellt hat, vor allem aus dem Kreis der einschlägigen Kultur- oder Künstlerverbände.

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Die Documenta und die Freiheit der Kunst

Anlässlich der documenta fifteen wurde in jüngster Zeit so viel wie schon lange nicht mehr öffentlich über das Thema Kunstfreiheit debattiert. So sehr es dabei auch um Politisches ging, zunächst ist diese Thema wohl ein juristisches. Denn die Freiheit der Kunst ist in Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verankert und hat in der Geschichte dieser unserer deutschen Verfassung zahlreiche, meist sehr kunstfreundliche Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts hervorgebracht. Nicht jedem, der sich an der öffentlichen Debatte über die documenta fifteen und das dort gezeigte Bild People´s Justice von Taring Padi sowie dessen antisemitische Elemente beteiligte, schien sich dessen bewusst zu sein. Viel zu leichtfertig wurden Statements zu den Grenzen der Kunstfreiheit geäußert. Statt aus politischen Gründen das Abhängen des Bildes zu verlangen, leuchteten Politiker und Medien die Grenzen der Kunstfreiheit schlagwortartig aus, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Damit wurde der Versuch gemacht, für die Grenzen der Kunstfreiheit öffentlich Maßstäbe zu setzen, was schon deswegen scheitern musste, weil es wie so oft in solchen öffentlichen Diskursen an der notwendigen Differenzierung fehlte.

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Publikumsschwund und andere Herausforderungen für die Kulturbetriebe

Der EMAA, wie es in Fachkreisen verkürzt heißt, der Executive Master in Arts Administration, angesiedelt an der Universität in Zürich (https://www.emaa.uzh.ch/de.html) ist immer noch der größte und umfassendste einen akademischen Abschluss ergänzende Studiengang vorrangig im Bereich der darstellenden Künste. Leider kostet so etwas in der Schweiz, aber deshalb kann sich der EMAA leisten, eine sehr umfassende Ausbildung anzubieten, die auch über den Tellerrand hinauszusehen in der Lage ist. Das kann ja in der Kultur nie schaden. Wer sich interessiert, kann sich zurzeit für den neuen Studiengang (ab Herbst 2022) noch bewerben. Fast 30 dreitägige Wochenendmodule bietet der Studiengang in jeweils vier Semestern an. So beschäftigte man sich Anfang Mai in einem Modul mit den Themen Kulturmangement in der Krise, Globalisierung, Diversität, Veränderungsprozesse bei Einsatz und Rekrutierung von Personal und eben den daraus folgenden Herausforderungen für den Kulturbetrieb.

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Das Theatermodell Karlsruhe

Über Transformation in Kultureinrichtungen wird augenblicklich viel gesprochen und geschrieben. Was ihr Ergebnis sein soll, steht dabei eher theoretisch fest: Mehr Partizipation, mehr Transparenz, kollektivere Entscheidungsprozesse, Einschränkung von Machtbefugnissen. Wie dieses Ergebnis aber konkret zu gestalten ist, war bisher kaum Gegenstand der Debatte. Jedenfalls sei die herrschende Klasse in den Theatern, Orchestern oder Museen dagegen, heißt es, denn sie wolle von ihren Machtansprüchen angeblich nicht lassen. Die Führungskräfte versuchten Strukturanpassungen zu vermeiden, „um ihre eigene Stelle im System nicht zu gefährden“ (so in einem Beitrag auf der Internet-Seite des Deutschen Kulturrats). Eine ganz andere Sprache sprechen nun die neusten Umstrukturierungen am Badischen Staatstheater in Karlsruhe. Dort hat kürzlich der Verwaltungsrat des Theaters nach einem langen und aufwendigen Entscheidungsprozess das „Theatermodell Karlsruhe“ im Einvernehmen mit der dortigen Theaterleitung verabschiedet. Beschlossen wurden keine großen Worte, beschlossen wurde das Ende der Generalintendanz zugunsten eines kollektiven Leitungsmodells.

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Putin oder nicht Putin? Die private Gesinnung und die Kündigung von Künstlerverträgen

Krieg in Europa! Russland hat die Ukraine überfallen. Seitdem stehen russische Künstlerinnen und Künstler in der ganzen übrigen Welt unter verschärfter Beobachtung. Nach der Haltung zu Putin und seinem menschenverachtenden Angriffskrieg werden sie befragt. Walerie Gergijew bei den Münchener Philharmonikern: Wegen mangelnder Distanz zu Putin gekündigt. Anna Netrebko: Aus gleichem Grund Absagen durch die Metropolitan Opera in New York und die Staatsoper Berlin. Es gibt heftige Debatten. Den einen sind jenseits des militärischen Eingreifens der Nato viele Mittel recht, von denen sie vermuten, damit Putin unter Druck setzen zu können. Die anderen warnen vor massiven Einschränkungen der Kunstfreiheit, argumentieren gegen jede Form der Gesinnungsschnüffelei. Doch wie ist die Rechtslage? Wie immer kompliziert!

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Vergaberecht und Kunst: Über die „Unterschwelle“ im Kulturbetrieb

Als der Bund 2017 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verabschiedete, stellte er das Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der in § 106 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten finanziellen Schwelle auf eine neue Grundlage. Vor allem für die öffentlich getragenen Kultureinrichtungen wie Stadt- und Staatstheater oder Landesbühnen sowie etwa für städtische oder staatliche Museen war die neue Verordnung insofern von Bedeutung, als die Länder aufgefordert waren, diese in Landesrecht zu übernehmen. Dazu ist auf dieser Seite bereits 2017 ein Beitrag erschienen, in dem damals gefordert wurde, beim Inkraftsetzen der Unterschwellenvergabeordnung die besonderen Interessen der Kultureinrichtungen im Auge zu haben und vor allem die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz angemessen zu berücksichtigen. Nun, etwa fünf Jahre später stellt sich die Frage, inwieweit das geschehen ist.

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„Was nun?“, fragt sich die Kultur. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Corona-Bundesnotbremse

Am 19. November 2021 war es soweit: Das Bundesverfassungsgericht verkündete die mit großer Spannung erwartete Hauptsachenentscheidung hinsichtlich der Corona-Bundesnotbremse. Diese war im April 2021 vom Bundesgesetzgeber durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft gesetzt worden. Nicht zuletzt die im Rahmen der Bekämpfung des SARS-CoV-2 in ihrer Arbeit stark beeinträchtigten Kultureinrichtungen erhofften sich von dem Urteil neue Maßstäbe in der Grundrechtsabwägung. Solche Maßstäbe hätten die Einstellung des Betriebs von Museen, das Verbot von Konzerten und Vorstellungen oder die Schließungen von Kinos und Buchläden kalkulierbarer machen können. Doch die Erwartungen wurden enttäuscht. Wer sich durch die endlos lange Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts hindurchkämpft, findet vieles; eindeutige Maßstäbe jedoch für die Grundrechtsabwägung sucht man eher vergebens.

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Das Tarifeinheitsgesetz hat sein Ziel verfehlt; für eine neue Verhältnismäßigkeit von Streiks im Dienstleistungssektor

Während der Wahlkampf für die Bundestagswahl seinen fast schon gemächlichen Gang ging, erfuhr ein von der großen Koalition mit viel Brimborium verabschiedetes Gesetz seine Entzauberung, ohne dass dies den Wahlkampf ernsthaft tangierte: Das Tarifeinheitsgesetz. Es war wieder niemand Geringeres als der Lokführer-Gewerkschaftsboss Claus Weselsky, der vorzuführen wusste, dass mit diesem Gesetz alles Mögliche zu erreichen war, nur keine Eindämmung von zuweilen unnötigen Streiks. Im Gegenteil, die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) entschloss sich zum Arbeitskampf vor allem, um genau das zu demonstrieren, was das Tarifeinheitsgesetz zu verhindern suchte, dass sie nämlich zur Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in massive Konkurrenz tritt. Und kaum hatte die Kraftmeierei der GdL Erfolg, meldete sich besagte EVG lautstark zu Wort, um unmissverständlich ebenfalls mit Streiks zu drohen. Nur mit Mühe konnten diese abgewendet werden. Da der verblüffte Bahnkunde sich die vom Warten auf den Zug müden Beine in den Bauch gestanden hatte, darf politisch gefragt werden, was denn vielleicht zu tun ist, um bei allem Sinn für die Wahrnehmung berechtigter Arbeitnehmerinteressen das politische Ziel der Verhinderung überzogener Streiks zu erreichen.

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Hohe Erwartungen an die Bundeskulturpolitik

Es vergeht kein Bundestagswahlkampf, ohne dass Exponenten des deutschen Kulturlebens oder solche, die sich dafür halten, zwei Forderungen artikulieren: Erstens brauchen wir einen Bundeskulturminister (anstelle eines Staatsministers im Kanzleramt) und zweitens eine Kulturklausel im Grundgesetz. Zuweilen nehmen Parteien diese Forderungen herzlich gerne in ihre Wahlprogramme auf, wohl weniger, weil sie von den Forderungen überzeugt sind, sondern eher nach dem beliebten Motto: Klingt gut und kostet nichts. Der politische Fachjargon nennt so etwas Symbolpolitik. Statt sich also mit solchen eher an der Oberfläche verharrenden Forderungen zu befassen, ist zu fragen, was der Bund Wesentliches zum Kulturleben dieses Landes und vor allem zur Pflege der Künste beitragen kann und sollte. Die genannten Forderungen ablehnen, heißt also keineswegs, dass auf eine Bundeskulturpolitik zu verzichten wäre. Im Gegenteil! Es ist gerade am Anfang einer neuen Legislaturperiode sinnvoll, einmal mehr den Versuch zu machen, ihre Rolle zu definieren.

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Apps, VR-Brillen und andere Kultur-Videoprojekte aus Sicht des Urheberrechts

Mit allem Möglichen hatten die Theater (und andere Kultureinrichtungen) gerechnet, aber mit einer Pandemie, die ihnen für Monate die Säle zusperrt, sicher nicht. Also war guter Rat teuer. Dass Theater auf dem Bildschirm den Betrachter faszinieren kann, wollten viele zuvor nicht glauben. Ja, schon die Forderung, doch urheberrechtlich zumindest mal aufs Digitale vorbereitet zu sein, galt fast schon als eine Art Verrat an den Bühnenkünsten. Nun, kaum machte Corona die Runde, kamen die Bühnen des Landes gar nicht umhin, sich der Frage nach ihren digitalen Angeboten zu stellen. Vorbereitet war darauf fast niemand. Also wurde im Internet bereitgestellt, was man auf die Bildtonträger des Hauses vorsichtshalber aufgezeichnet hatte. Es folgten, als es mit der Pandemie länger dauerte, Streaming-Premieren. Das große Nachdenken im Sinne von „Was tun?“ begann. Nun reden alle über Apps, Virtual-Reality(VR)-Brillen und andere Projekte im Netz. Urheberrechtlich wirft das viele Fragen auf, denen so richtig bisher nicht nachgegangen wurde.

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Der Entwurf eines Kulturgesetzbuchs NRW, Meilenstein der Kulturförderung oder vages Versprechen?

Es klingt auf den ersten Blick eher sperrig: Kulturgesetzbuch NRW. Die Künste eingezwängt in eine Ansammlung von Statuten? Braucht das jemand? Sind die Künste nicht frei? Diese Freiheit zu sichern, dient die öffentliche Förderung, vor allem durch die Kommunen und Länder, natürlich auch durch den Bund. Doch gerade dieser Schutz der Freiheit reicht als Legitimation oft nicht aus. Gefordert wird dann, Kultur solle Pflichtaufgabe der Gemeinden werden, obwohl es die freiwilligen Aufgaben sind, die das Leben einer Stadt ausmachen. Das aber wird am Ende niemanden interessieren, wenn es demnächst in Stadt und Land um das liebe Geld geht, was coronabedingt fehlen wird. Deshalb ist es wichtig, sich den nun von der Landesregierung in NRW vorgelegten Gesetzentwurf einmal näher anzusehen.

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Eine vertane Chance: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Schließung von Kultureinrichtungen ab

Nachdem bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag gegen die durch § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei einer Corona-Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gesetzlich vorgeschriebene Schließung von Kultureinrichtungen zurückgewiesen hatte (s. dazu https://stadtpunkt-kultur.de/2021/04/zu-viele-vermutungen-bemerkungen-zum-musiker-corona-urteil-des-bayerischen-verwaltungsgerichtshofs/), hat nun das Bundesverfassungsgericht nachgezogen. Am 20. Mai entschied es den entsprechenden Eilantrag einiger darstellender Künstlerinnen und Künstler ebenfalls abschlägig. Ob das Urteil richtig oder falsch ist, kann man im Augenblick dahingestellt sein lassen. Eher bemerkenswert ist die fast kurzatmige Begründung der Entscheidung, aber auch die Tatsache, dass die Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen wurde. Eine heftigere Ohrfeige konnte man der durch Corona gebeutelten Kultur kaum verpassen.

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Zu viele Vermutungen? Bemerkungen zum Musiker-Corona-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

23 Berufsmusiker und -musikerinnen haben in Bayern eine einstweilige Anordnung gegen die dortige coronabedingte Schließung der Theater und Konzerthäuser beantragt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Eilantrag durch Entscheidung vom 15. April 2021 abgelehnt (20 NE 21.919). Das überrascht angesichts der bisherigen Corona-Rechtsprechung dieses Gerichts nicht wirklich. Doch die Begründung der Entscheidung lässt in mancher Hinsicht zu wünschen übrig, was umso bedeutender ist, als jetzt die Schließung von solchen Kultureinrichtungen bei einer Inzidenz von 100 auf 100.000 Einwohner durch ein Bundesgesetz pauschal verfügt wurde (§ 28 b Infektionsschutzgesetz). Die Enttäuschung der um Gesundheitsschutz sehr bemühten Kulturszene ist groß. Kann es so weitergehen?

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Erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes und was sie für Theater und Konzertsäle bedeutet

Als im Frühjahr des vergangenen Jahres die Theater und Konzertsäle wegen des grassierenden Corona-Virus erstmalig geschlossen wurden, gab es erhebliche rechtliche Einwände gegen diese Schließungen. Denn bis dato erlaubte das Infektionsschutzgesetz nur das Verbot von „Veranstaltungen“. Von Schließungen stand da nichts im Gesetz. Erst später nahm sich der Gesetzgeber der Bedenken an und fügte den § 28a ein. Dort wurde für den Fall einer vom Bundestag festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“ als mögliche Maßnahme vorgesehen. Das ließ die gebotenen Spielräume. Zuständig für diese Maßnahmen waren die Länder, die sie auf dem Verordnungswege festlegten, aber nicht festlegen mussten. Doch nun kommt § 28 b ins Infektionsschutzgesetz und einmal mehr ist alles leider mit der heißen Nadel genäht.

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Über die Digitalisierung der Kulturangebote

Ich gestehe es offen: Nichts nervt mich zurzeit mehr als der Satz „Die Veranstaltung findet online statt.“. Es sei im kostenlosen Stream mal wieder zu sehen, was in normalen Zeiten Großartiges im Theater auf die Bühne gebracht oder als Ausstellung im Museum gezeigt würde. Zugleich wird ein Musiker, der die Menschen mit ebenfalls vergütungsfreien Twitter-Konzerten erfreut, zurecht bewundert und geehrt. Ja, als erste Reaktion auf die Kultur-Katastrophe Corona waren solche Angebote verständlich, sogar sinnvoll und geboten. Aber wie soll es weitegehen? So sicher nicht. Dafür stellen sich zu viele Fragen, die sich aber vor allem die Apologeten der Digitalisierung nicht stellen. Es ist deshalb höchste Zeit, es zu tun.

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Wohin die Reise führt? Über die Zukunft der Theater und die soziale Lage der Künstler

Die Theater sind vorläufig geschlossen. Wann es live wieder so richtig weitergeht mit Hamlet und Faust, mit Performativem und Literarischem, mit Oper, Konzert und Tanz weiß niemand. Auch nicht, ob es überhaupt einen Weg zurück gibt in die alte Routine. Manch einer sieht im augenblicklichen Stillstand eher eine Chance zu einer Art Neuanfang, zu einer Veränderung. Während, solche Erwartungen vor Augen, ein Teil der Theaterbelegschaft mit Kurzarbeitergeld und den öffentlichen Zuschüssen die Zeit finanziell abgesichert überbrückt, nimmt die Unruhe bei denen, die mit kurzfristigen Verträgen im Theater unterwegs waren, verständlicherweise zu. Also stellt sich umso mehr die Frage wie die Zukunft des Theaters aussehen mag, was gegebenenfalls für die Künstlerinnen und Künstler zu tun ist.

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Wie sozial sind der befristete Arbeitsvertrag und das Nichtverlängerungsrecht im deutschen Theater?

In regelmäßigen Abständen wiederholen sie sich, die Debatten über die Nichtverlängerung von künstlerischen Arbeitsverhältnissen beim Intendantenwechsel. In Osnabrück gibt es gerade diese Diskussionen, in Meiningen-Eisenach, auch in Schwerin. Beklagt wird, dass eine größere Zahl von künstlerischen Mitarbeitern, meist Solodarsteller wie Schauspieler oder Sängerinnen, aber auch Dramaturginnen, Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder technische Leiterinnen das Haus mit dem bisherigen Intendanten verlassen muss. Sie alle haben einen Ensemble-Vertrag, also einen auf eine oder mehrere Spielzeiten befristeten Arbeitsvertrag, der oft schon viele Jahre besteht und der nach dem einschlägigen Tarifvertrag, dem Normalvertrag (NV) Bühne, durch sogenannte Nichtverlängerung beendet werden kann. Dazu bedarf es der künstlerischen Gründe; kommt ein neuer Intendant, eine neue Intendantin, reicht der Intendantenwechsel zur Begründung der Nichtverlängerung aus. Und deshalb darf man sich fragen: Wird da zu Recht über ein mangelndes soziales Bewusstsein, über einen zu arbeitgeberfreundlicher Tarifvertrag geklagt? Die Antwort lautet eindeutig nein.

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Nur zehn Prozent für die Kunst? Was kostet was im Stadttheater?

„Der künstlerische Etat eines Theaters macht rund zehn Prozent des Gesamtetats aus, der Rest sind Fixkosten wie Gehälter, Heizung, Miete.“ So stand es kürzlich wieder in der Süddeutschen Zeitung. Seit Jahren weise ich darauf hin, dass das nicht stimmt. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, muss man nur die jährlich erscheinende Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins bemühen. Aber wer tut das schon? Deshalb hier ein erneuter Versuch zu erklären, was was im Stadttheater kostet.

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Ein neues Urteil, ein neues Gesetz! Ist die Schließung von Theatern und Konzertsälen im zweiten Corona-Lockdown noch rechtmäßig?

Erst verlor Didi Hallervorden vor dem Verwaltungsgericht Berlin den Prozess, mit dem er gegen die Schließung seines Schlosspark Theaters geklagt hatte. Dann kam der neue § 28 a Infektionsschutzgesetz, der gerade in Kraft getreten ist. Heftige Kritik an dem ersten Gesetzentwurf (s. auch „Der Entwurf des neuen § 28a Infektionsschutzgesetz“ in diesem Blog) haben dazu geführt, dass die verabschiedete Fassung deutlich zugunsten der Künste von der zunächst geplanten Fassung des Gesetzes abweicht. Beides lässt die Schließung von Theatern und Konzertsälen im neuen juristischen Licht erscheinen. Es stellt sich also einmal mehr die Frage: Wie ist die Rechtslage?

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Der Entwurf des neuen § 28 a Infektionsschutzgesetz

In diesen Tagen wird sie im Bundestag verabschiedet: Die nächste Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Damit man gleich weiß, dass hier keine Belanglosigkeiten geregelt werden, trägt auch dieser Gesetzentwurf den bedeutungsschweren Titel „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Eingeführt in das Infektionsschutzgesetz wird u.a. ein neuer § 28 a. Diese Vorschrift soll die bundesweit getroffenen Schutzmaßnahmen auf eine neue Rechtsgrundlage stellen. Man wolle diese Maßnahmen gerichtsfest machen, heißt es dazu. Das überrascht, dachte man doch, dass das Infektionsschutzgesetz alles bisher zum Schutz vor Corona Beschlossene trägt. Umso erforderlicher ist es nun, einmal mehr genau hinzusehen, worum es geht. Oder vielleicht auch, worum es nicht geht.

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Schluss mit dem Hin und Her! Theater und Konzertsäle brauchen mehr Rechtssicherheit im öffentlichen Raum!

Immer mehr frage ich mich, welche Rolle eigentlich Verwaltungsjuristen beim Erlass so mancher Corona-Verordnung spielen. Fühlen sie sich ausschließlich als Vollzugsorgan der politischen Vorgaben und haben sämtliches kritische Denken eingestellt? Nur so lassen sich die zahlreichen Entscheidungen, mit denen Gerichte zunehmend die Verordnungen oder Teile davon kippen, noch erklären. Auch das politische Bewusstsein für das richtige Maß zwischen Gesundheitsschutz und Wahrung der Rechtsordnung scheint mit den steigenden Infektionszahlen offenkundig auf dem Sinkflug. Es ist daher, auch angesichts des neusten Lockdown, an der Zeit, noch einmal einigen juristischen Corona-Problemen nachzugehen.

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Zurück im Theater; Eindrücke von einem ersten Theaterbesuch in Corona-Zeiten

Es war irgendwann im Februar dieses Jahres. Da wurde erstmalig seitens der Landesregierung NRW erwogen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern wegen Corona zu verbieten. Die Kultureinrichtungen versuchten noch, die Zahl der zugelassenen Besucher nach oben zu korrigieren, nicht ahnend, dass kurze Zeit später die Totalschließung kommen würde. „Die Fledermaus“ war hier in Bonn die letzte Premiere, die halbwegs unter „normalen Bedingungen“ stattfand. Danach war praktisch Schluss mit dem Theater. Doch nun sind die Tore wieder offen und das Zuschauer-Theater-Glück zurück. Oder doch nicht so ganz?

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Das Gendersternchen

Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt das Gendersternchen ab. Auch der Doppelpunkt oder der Unterstrich seien kein geeigneter Ersatz, hieß es kürzlich. Das alles sei mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar. „Da hat sich einiges verselbstständigt. Wir haben eine normierte Rechtschreibung, die auch in der Schule gelehrt wird – da ist das nicht vorgesehen“, lässt sich die Geschäftsführerin des Tugendwächtervereins unserer Muttersprache vernehmen. Soweit so gut, aber „Was tun?“ ist doch die Frage.

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Über die Macht im Theater und anderswo

Das Theater ist ein bemerkenswerter Betrieb. Es bringt künstlerisch alles Mögliche hervor: großartige Aufführungen, manche Langeweile, viel Routine und immer wieder Überraschendes, Neues. Aber er ringt auch mit vielen Unzulänglichkeiten, hierzulande ebenso wie anderswo in der Welt. Jeder, der mit dem Theater zu tun hat, weiß von diesen Unzulänglichkeiten eine Menge zu erzählen. Fehlendes Geld und rausgeschmissenes Geld, brüllende Regisseure und schwierige Regisseurinnen, Lügen und Intrigen, gelangweilte Musikerinnen und Musiker, großartige Künstlerinnen und Künstler und manche, die nur glauben es zu sein. Oft ein Feuerwerk der Eitelkeit! Zugleich aber gibt es grenzenlose Phantasie, viel Kreativität und Einfallsreichtum sowie ein hohes Maß an Engagement für die Sache Theater. Viele wunderbare und liebenswerte Menschen, die den Betrieb in Gang halten, ihm oft große Momente der Musik, der Kunst verleihen. Kurz und gut, das Theater ist eine Ansammlung von Begabung, ja zuweilen Genialität, gekoppelt mit menschlichen Schwächen, mit Arroganz und Unsicherheit. Das Leben eben, wie es so ist. Und tritt alles mal wieder deutlicher zutage, dann kommen die Experten daher und reden etwas von Strukturproblemen, von Machtstrukturen, die es aufzulösen gelte.

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Was die Corona-Kulturhilfe des Bundes im Bereich der darstellenden Kunst leistet und was nicht

Eine volle Milliarde Euro stellt der Bund dem von der Corona-Krise stark angeschlagenen Kulturbereich zur Verfügung. Das ist eine Menge Geld. „Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden.“, heißt der einleitende Satz der einschlägigen Nummer 16 des Koalitionsbeschlusses vom 3. Juni 2020. Das klingt zunächst gut, hat aber seine Tücken. Grund genug, einmal genauer hinzusehen und vor allem Anregungen zu geben, was bei der Umsetzung bedacht werden sollte. Denn davon wird vieles abhängen, wenn Kunst und Kultur wirklich geholfen werden soll.

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Die Corona-Sorgen der Kultur

Die Unruhe steigt. Zunehmend zeichnet sich ab, dass die Corona bedingten Einschränkungen des Kulturbetriebs länger dauern als erwartet. Museen haben zwar wieder geöffnet, aber unter erheblichen Auflagen. Die Theater ringen um ein Zukunftsszenario. Wie und wann welche Filme gedreht werden können, ist kaum absehbar. Kinos fürchten um ihre Existenz. Doch der Bund zögert mit konkreter Hilfe für die Kultur. Das Zögern kann sich als hoch dramatisch erweisen für eine der bedeutendsten Kulturlandschaften der Welt.

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Was tun? Über Corona und die Möglichkeit, Theater und Konzertsäle wieder zu öffnen

Es geht voran. Die Geschäfte sind wieder geöffnet, die Museen wieder zugänglich, wenn auch mit Einschränkungen. Anfang Mai haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf weitere Lockerungen des Corona bedingten Lockdowns verständigt. Zum ersten Mal war auch von der Öffnung der Theater und Konzerthäuser die Rede. Das ist erfreulich, gehören sie doch zu den am stärksten betroffenen Einrichtungen. Aber die Frage ist: Wie könnte eine solche Öffnung aussehen?

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Gastverträge und Gagenzahlung – Zur Umfrage von Ensemble-Netzwerk

Es steht außer Zweifel: Viele darstellende Künstler und Künstlerinnen, vor allem Schauspieler, Sänger und Tänzer, die regelmäßig nur für eine einzelnen Produktion oder eine einzelne Aufführung von den Theatern beschäftigt werden, befinden sich nach Ausbruch der Corona-Krise und der Schließung der Theater in großer Not. Mehr als 32.000 solche Verträge insgesamt schließen allein die Stadt- und Staatstheater sowie Landesbühnen jährlich ab, Tendenz steigend. Und es ist richtig: Viele dieser Beschäftigten sind trotz der jeweiligen Kurzfristigkeit ihrer Tätigkeit Arbeitnehmer. Ihnen nutzen also die Hilfsprogramme für Soloselbstständige oder solche für Künstler, die in der Künstlersozialkasse versichert, also ebenfalls selbstständig tätig sind, nichts. Bestätigt wird dies alles durch eine aktuelle Umfrage von Ensemble-Netzwerk. Doch vielleicht greift diese doch zu kurz.

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Infektionsschutzgesetz und Kunstfreiheit Über die Rechtsfolgen der Corona-Pandemie in der Kunst

Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) soeben entschieden, dass die Schließungen von Geschäften wegen der Corona-Pandemie rechtmäßig ist
(AZ: 13 B 398/20.NE). Das deutsche Infektionsschutzgesetz biete dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage. Das in Artikel 12 Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung müsse hinter dem Schutz von Menschenleben zurückstehen. Abgemildert würden diese Eingriffe sowohl durch die weiterhin bestehende Möglichkeit der Auslieferung und Abholung von Waren als auch durch die von Bund und Ländern bereitgestellten Nothilfemittel und Liquiditätshilfen. Was heißt diese Entscheidung nun für die Theater, die ebenfalls für das Publikum geschlossen wurden? Und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus dieser Entscheidung hinsichtlich Proben, Streaming-Premieren und Gagenzahlungen?


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Theater und Streaming, eine praktische und rechtliche Betrachtung

Seitdem wegen des Corona-Virus die Theater geschlossen sind, ist dort das Streaming-Fieber ausgebrochen. Viele Betriebe greifen zurück auf die im Archiv lagernden Konserven, einzelne Bühnen bieten schon Premieren im Netz an, andere veranstalten Lesungen oder Konzerte und verbreiten diese über das Internet. Hatten viele Häuser noch zuvor jegliche über die Werbetrailer hinausgehende Ausstrahlung von Produktionen auf ihrer Website oder auf Streaming-Plattformen abgelehnt, macht man nun aus der Not eine Tugend. Schon wird gefordert, solche jetzt sich entwickelnden Angebote sollten auch nach der Corona-Krise aufrecht erhalten bleiben. So stellt sich intensiver denn je die Frage, was beim Streaming – vor allem auch rechtlich – zu beachten ist.

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Raummiete und Corona-Krise

Zahlreiche kleine Kulturbetriebe, die durch die von den staatlichen Behörden wegen des Coronavirus getroffenen Anordnungen geschlossen sind, stehen vor erheblichen wirtschaftlichen Problemen. Eines dieser Probleme besteht in der Zahlung der Miete, wenn der Geschäftsraum des Kulturbetriebes angemietet wurde. Betroffen sind vor allem private und freie Theater, Buchhandlungen, sozio-kulturelle Zentren und viele mehr. Für sie stellt sich die Frage, ob sie überhaupt zur uneingeschränkten Fortzahlung der Miete verpflichtet sind, wenn der gemietete Raum wegen der behördlichen Anordnung nicht mehr zu dem bei Abschluss des Mietvertrages vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Dazu ein paar juristische Hilfestellungen.

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Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur

Derart massive Eingriffe in das öffentliche Leben, wie sie zurzeit bedingt durch das Corona-Virus stattfinden, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben. Für die Menschen hierzulande sind diese Eingriffe mit erheblichen Einbußen an Lebensqualität verbunden. Zudem sind die Folgen für die Gesellschaft, der die Öffentlichkeit – wenn auch nur temporär – wegbricht, nicht abzusehen. Das gleiche gilt erst recht für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die mit der Corona-Krise verbunden sind. Vor allem ist die Veranstalterbranche, einer der größten Wirtschaftszweige, betroffen. Künstlerinnen und Künstler erhalten wegen ausgefallener Auftritte keine Honorare, Firmen für technisches Equipment stehen vor dem Aus, Veranstaltern brechen die Einnahmen weg. Zu Recht fordert der Deutsche Kulturrat hier staatliche Hilfe. Doch zu fordern ist leicht. Eine solche Hilfe umzusetzen weit schwieriger. Zu fragen ist also: Was genau tun? Dazu einige erste Überlegungen.

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Soziale Kompetenz statt neuer Theater-Strukturdebatte

Fast 30 Jahre reden wir in den Kulturbetrieben über Strukturen. Nun gibt es die Studie „Macht und Struktur am Theater“ von Thomas Schmidt. Gebracht haben die Debatten bisher nicht viel, zumindest nichts zugunsten des Theaters. Langsam fragt man sich, worum es eigentlich geht. Und woran es wirklich fehlt.

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Für ein Kulturabkommen zwischen EU und Großbritannien

Die Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2020 war für Europa eine traurige Nacht. Sicher, es passiert in der Welt zurzeit viel Schlimmeres als der Brexit. Aber eine Europäische Union ohne England, das schmerzt schon ein wenig, auch aus Sicht der Künste. Zunächst bleibt bis Ende des Jahres zwar irgendwie alles beim Alten. Aber man hat es ja schon vor Augen, das Gerangel um ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien. Zudem ist zu fragen, ob ein solches Abkommen der Kunst und der Kultur in Europa überhaupt helfen wird?

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Rollenmerkmale, Besetzungen und das Urheberrecht

Auf nachtkritik.de wurde kürzlich ein Beitrag von Georg Kasch veröffentlicht, der den schönen Titel trägt: „Die Ära der Frauen“. Es geht, so heißt es bei nachtkritik, um „Echte Hosenrollen“. Gefragt wird, warum Schauspielerinnen heute so oft Männerfiguren spielen. Beim Lesen des Textes fällt allerdings auf, dass es bei den entsprechenden Besetzungsentscheidungen vorrangig um urheberrechtlich nicht mehr geschützte Stücke geht. Das ist kein Zufall. Denn das Urheberrecht kann solchen Besetzungen durchaus Steine in den Weg legen.

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Über das Produzieren von Kunst in Zeiten des Klimaschutzes

Klima, Klima, Klima! Zuweilen entsteht der Eindruck, als gebe es keinen anderen Maßstab mehr für die Beantwortung der Frage, was gut und was schlecht ist. In Vergessenheit scheint zu geraten, dass in einer komplexen Gesellschaft auch für noch so dringende Probleme keine einfachen Lösungen zu finden sind. Dazu gibt es zu viele heterogene, berechtigte Interessen. Zudem ist nichts schwerer, als das, was sich entwickelt hat, zurückzudrehen, ins Gegenteil zu wenden. Auch die Kulturinstitutionen werden zunehmend mit der Frage nach mehr Nachhaltigkeit konfrontiert. Orchestertourneen, Energieverbrauch und Materialverwendung der Theater stehen auf dem Prüfstand. Kunst und Bildung, der internationale Kulturaustausch bilden den Gegenpol.

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Der virtuelle Schauspieler

Am 30. September 2019 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Artikel über Fotografien von Menschen, die gar nicht existieren. Die neben dem Artikel abgelichteten Gesichter waren digital hergestellt. Bald seien auch bewegte Bilder von nicht existierenden Menschen verfügbar, so die SZ. Dann aber sei der Beruf des Schauspielers endgültig gefährdet, befürchtet sie, wohl zu Recht, zumindest was den Film betrifft. Denn wenige Tage später erschien in derselben Zeitung ein Interview mit dem Filmregisseur Ang Lee über seinen neusten Film „Gemini Man“, in dem erstmalig ein virtueller Schauspieler mitspielt, der von einem echten Menschen nicht mehr zu unterscheiden ist. Was bedeutet das für die Theater, in denen auch in Zukunft sicher leibhaftige Schauspieler auftreten werden, was aber vor allem für die in Film und Fernsehen tätigen Schauspieler?

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Die 7. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht

Am 11. November 2019 fand in der Berliner Akademie der Künste die jährliche Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht statt (2019.konferenz-urheberrecht.de). Es ging um die Umsetzung der neusten EU-Richtlinie in deutsches Recht (siehe dazu auch die Stellungnahmen gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, u.a. von stadtpunkt-kultur, unter bmjv.de). Das Spektrum der Konferenz-Vorträge, -Statements und -Keynotes reichte von einem deutlichen Appell für die Sicherung von Urheber- und Leistungsschutzrechte über die Forderung einer zügigen Umsetzung der Richtlinie, Detailinformationen über neue rechtliche Ansätze bis hin zu konkreten Erwartungen unterschiedlicher Kultureinrichtungen. Es war ein erfolgreicher, offener Dialog. Das dort von stadtpunkt-kultur für die Theater, ihre Mitarbeiter und Träger sowie für das Publikum abgegebene Kurzstatement finden Sie hier.

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Der Opus Klassik im ZDF, eine vertane Chance?

Vergangenen Sonntag 22.15 Uhr (!). Die Verleihung des Opus Klassik im ZDF. Es schlägt die Fernsehstunde der Musikinteressierten. Kultur gehört ja im Abendprogramm nicht gerade zum Standardangebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Also ist der interessierte Zuschauer gespannt, wie das ZDF die Gunst dieser Stunde nutzt und stellt am Ende fest: Sie wird vertan. Enttäuscht schaltete man, trotz einiger ausgezeichneter künstlerischer Beiträge, am Ende den Fernseher aus, hätte es da nicht die eindrucksvollen Worte einiger Künstler, insbesondere des Pianisten Igor Levit, gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamophobie und jegliche Ausgrenzungen gegeben. Doch ansonsten verlief die Vergabe risikofrei und leider eher phantasielos.

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Kein Kommissar für Kultur? Zur aktuellen Kulturpolitik der Europäischen Union

Die von der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgelegte Liste der neuen Kommissionsmitglieder sorgt für Unruhe. Auch aus den Kreisen der Kultur gibt es Proteste. Es sei ein falsches Signal, dass es kein Kommissionsmitglied gebe, das ausdrücklich die Zuständigkeit für „Kultur“ in seiner Amtsbezeichnung führe. Das mag man zu Recht kritisieren. Aber an der Kulturpolitik der Europäischen Union gäbe es manches zu beanstanden. Eine Kritik an der Namensgebung des verantwortlichen Ressorts greift da zu kurz.

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Verwaltungsgericht Berlin: Kein Mädchen im Knabenchor

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, mit der eine Mutter die Aufnahme ihrer Tochter in den Berliner Staats- und Domchor, einem Knabenchor, erzwingen wollte (VG 3 K 113.19). Die Universität der Künste (UdK), die den Chor betreibt, hatte zuvor die Aufnahme abgelehnt. Darin liege, so das Verwaltungsgericht, keine Diskriminierung des nicht aufgenommenen Mädchens, die Entscheidung der UdK sei durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt. Angesichts der aktuellen Debatte über Genderfragen im Theater ein interessantes Gerichtsurteil.

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Der Status des Künstlers im Stadttheater

Das Theater ist ein Ort der Literatur, der Musik, des Tanzes, also ein Ort der Kunst. So wurde es über Jahrzehnte gesehen. Der Kunst wurde alles untergeordnet, insbesondere die sozialen Rechte der künstlerisch Beschäftigten. In den 1990er Jahren kritisierten Intendanten noch Arbeitszeitregelungen, festgelegte Probenzeiten, Ruhezeiten und freie Tage als Fesseln ihres künstlerischen Schaffens, forderten gar die Kündigung von Tarifverträgen. Und die Presse klatschte Beifall. Selbst Politiker schlossen sich schnell dieser Sichtweise an und hofften als Trittbrettfahrer der künstlerischen Freiheit auf neue finanzielle Spielräume, die es Ihnen erlauben sollten, die öffentlichen Zuschüsse deutlich zu kürzen. Welch andere Zeiten nun heutzutage! Zuweilen entsteht der Eindruck, es gehe nur noch um die Bedingungen, unter denen die Kunst im Theater produziert wird, und nicht mehr um diese selbst. Schon werden in die Tarifverträge, die noch um die Jahrtausendwende herum zugunsten der Kunst reformiert und liberalisiert wurden, wieder Regelungen aufgenommen, die den Kunstbetrieb zumindest verändern werden. Ob das ein gute Entwicklung im Sinne der Kunst und der Künstler ist, darf bezweifelt werden.

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Lässt sich die Meinungsbildung in den sozialen Medien kontrollieren? Und sollten wir es tun?

Seit Rezo sein vor allem gegen die CDU gerichtetes Video veröffentlicht hat, herrscht Unruhe in der CDU-Zentrale. Das ist verständlich. Unverständlich ist die unbeholfene Reaktion der CDU auf dieses Video. Noch unverständlicher ist die Überlegung ihrer Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, das Netz irgendwelchen politischen Ausgewogenheitsverpflichtungen auszusetzen, wie sie etwa zur Sicherung von Meinungsvielfalt für den Rundfunk mehr oder weniger gelten. Das institutionalisierte Gemeinwesen muss heute damit leben, Anwürfen im Netz ausgesetzt zu sein: Private Unternehmen, staatliche Einrichtungen, Verbände, auch Kulturbetriebe. „Was tun?“ ist also für alle diese Institutionen eine immer schwieriger zu beantwortende Frage. Juristische Lösungen sind jedenfalls eher nicht in Sicht.

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Das neue EU-Urheberrecht und seine Bedeutung für die Theater und Orchester

Sie ist verabschiedet: Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. 34 Seiten umfasst das im Internet zugängliche gerade von der EU veröffentlichte Dokument. Man muss sich zunächst auf 21 Seiten durch 86 sogenannte Erwägungsgründe kämpfen, bevor man überhaupt zu den einzelnen Regelungen gelangt. Nun muss die Richtlinie ins deutsche Recht übernommen werden. Deshalb ist es geboten, sich schon jetzt aus Sicht der Kultureinrichtungen, vor allem der Theater und Orchester einen Überblick über einige Neuregelungen zu verschaffen.

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Ein Blick zurück nach vorn; über die gescheiterte Berufung eines Schauspielintendanten in Köln und die Folgen

Köln und seine Intendanten, das ist so eine Art never ending story, eine Beziehungsgeschichte voller Verwerfungen und Intrigen. Generalmusikdirektoren weigerten sich, mit Intendanten zusammenzuarbeiten, forderten, wie kürzlich geschehen, sogar die Auflösung des Vertrages mit einer erfolgreichen Opernintendantin. Die Stadt erfand seinerzeit den Job eines Geschäftsführenden Intendanten, um den vorhandenen Kaufmännischen Direktor kaltzustellen (2002). Den Vertrag mit einer berufenen Intendantin ließ man vor Jahren (2003) platzen. Die Vorschläge einer hochbesetzten Findungskommission für eine Opernintendanz stampfte man in Grund und Boden (2007), der Oberbürgermeister wischte alles schließlich vom Tisch. Berufen wurde kurzerhand, mehr so aus der Hüfte, der Intendant aus Potsdam, um ihn dann nach etwa drei Jahren Amtszeit mit heftigen öffentlichen Scharmützeln wieder fristlos zu entlassen (2012). Und nun eine gescheiterte Berufung eines Schauspielintendanten. Kann es so weitergehen?

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Welche Rechte hat der Regisseur? Über die französische Rechtsprechung zur Inszenierung der Oper „Dialogues des Carmélites“

Im März 2010 hatte die von Francis Poulenc komponierte und 1957 uraufgeführte Oper „Dialogues des Carmélites“ Premiere in der Bayerischen Staatsoper München. Der Aufführung wurde deshalb besondere juristische Aufmerksamkeit zuteil, weil der Regisseur Dimitri Tscherniakow den Schluss anders inszenierte als es im Libretto vorgesehen ist. Das sollte das renommierte Opernhaus länger beschäftigen als erwartet. Denn die Erben des 1963 verstorbenen Komponisten und Librettisten gingen gegen die Inszenierung juristisch vor und beanstandeten eine Verletzung des Urheberrechts. Das interessante an diesem Prozess ist die Tatsache, dass er vor französischen Gerichten stattfand. Nun gibt es ein abschließendes Urteil des Cour d´appel von Versailles, das zugunsten der Staatsoper ausging. Auch wenn das Urteil nur Wirkung im konkreten Rechtsstreit entfaltet, ist es von Interesse, was es für das Verhältnis zwischen Regisseur und Urheber des aufgeführten Stücks bedeutet.

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Die Theateraufführung und ihre Rezeption am Beispiel von Verdis „Otello“ in der Bayerischen Staatsoper München

Kunst und Kultur haben zweifelsohne viel Gutes. Dass man sich über beides heftig streiten kann, gehört dazu. Was wäre manches Abendessen, gäbe es in der Stadt nicht die letzte Theateraufführung, das Konzert kürzlich, die neuste Ausstellung im städtischen Museum. Oder auch nur das Buch, das die Bestsellerlisten zurzeit anführt. Besonders interessant ist es, nach der Theaterpremiere mit Freunden den Abend Revue passieren zu lassen und den Versuch zu machen, all den Bildern auf der Bühne auf die Spur zu kommen, zuweilen mit Hilfe des hoffentlich gut gestalteten Programmheftes. Und dann am Tag danach die Rezensionen. Leider oft ein Tag der Ernüchterung. Auch bei diesem Otello.

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Über die Erklärung der Vielen

In diesen Tagen haben zahlreiche Kultureinrichtungen in Deutschland die Erklärung der Vielen veröffentlicht. Sie setzen sich in dieser Erklärung für eine pluralistische Gesellschaft ein, für den öffentlichen Diskurs, für Demokratie und Humanität. Sie wenden sich gegen jeden Versuch rechter Bewegungen, die Kunst in ihrer Freiheit zu beschränken und sie zu instrumentalisieren. Dabei erinnert die Erklärung der Vielen an die verhängnisvolle deutsche Geschichte in den Zeiten des Nationalsozialismus (siehe auch auf dieser Website „Theater und Orchester im Umgang mit ihrer Vergangenheit im Nationalsozialismus“). Einmal mehr wird deutlich, wie unverzichtbar die Kultureinrichtungen sind.

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Theater und Orchester im Umgang mit Ihrer Vergangenheit im Nationalsozialismus

Am 15. September 2018 veranstaltete die Musikhochschule in Köln zusammen mit der Deutschen Orchestervereinigung, dem Verband der in den Orchestern beschäftigten Musiker und zugleich deren Gewerkschaft, eine Fachtagung zum Thema „Theater und Orchester im Nationalsozialismus“. Anlass war die in den letzten Jahren aufgeflammte Diskussion um den im Nationalsozialismus besonders propagierten Begriff der sogenannten „Kulturorchester“, der noch heute im geltenden Tarifvertrag der Orchestermusiker ebenso verwendet wird wie in der Versorgungseinrichtung der Konzert- und Musiktheaterorchester. In diesem Zusammenhang befasste sich Rolf Bolwin in seinem Vortrag mit der Frage, wie die Theater und Orchester hierzulande mit ihrer Geschichte umgehen.

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Über die künstlerische Freiheit öffentlicher Kultureinrichtungen

Die CSU erregt sich über den Aufruf der Münchener Kammerspiele und ihres Intendanten Matthias Lilienthal zur Demonstration gegen den Rechtsruck hierzulande, die im Juli unter dem Titel „#Ausgehetzt“ in München mit Beteiligung von Zigtausenden von Menschen stattfand. Der nordrheinwestfälische Ministerpräsident Armin Laschet sagt seine Teilnahme an Veranstaltungen der durch das Land NRW wirtschaftlich und indirekt auch organisatorisch getragenen Ruhrtriennale ab, weil dort die Band „Young Fathers“, die sich zur israelkritischen BDS-Bewegung bekennt, auftreten sollte (und nun gar nicht auftritt). Das wirft Fragen nach der Freiheit der Kunst öffentlicher Kulturinstitutionen auf. Was dürfen sie, was nicht, ist zu klären.

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Was tun? Politik, Moral und Kultur

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“, dichtete einst Heinrich Heine. Das war in den Zeiten des vorrevolutionären Deutschlands. Aber auch heute könnte der Satz kaum treffender sein: Diesel-Krise, Flüchtlingspolitik und eine aus den Fugen geratene CSU, die Gefahr geschlossener Grenzen, neue Zölle und jetzt auch noch ein Ausscheiden aus der Fußballweltmeisterschaft. Doch es gibt auch ermutigende Zeichen, nicht nur in den Theatern.

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„Aus Fehlern lernen!“ Über die Kulturpolitik der SPD

Die SPD hat kürzlich eine Analyse ihres Bundestagswahlkampfs veröffentlicht. Diese Analyse trägt den bemerkenswerten Titel „Aus Fehlern lernen“. Das Kapitel 12 der Studie befasst sich mit der Frage, wo denn die geblieben sind, die in früheren Zeiten die SPD tatkräftig unterstützt haben, und macht als fehlende Gruppe auch die der Kulturschaffenden aus. Im Fazit diese Abschnittes wird gefordert, die Kontakte zu diesen, auch zu den Intellektuellen, in Zukunft regelmäßig zu suchen und zu pflegen. Aber reicht das?

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Das Berliner Theatertreffen und das Stadttheater, Bemerkungen zu den Reden beim Alfred-Kerr-Darstellerpreis

Zwei Reden gab es anlässlich der diesjährigen wie immer im Rahmen des Berliner Theatertreffens stattfindenden Vergabe des Alfred-Kerr-Darstellerpreises, eine von dem Schauspieler Fabian Hinrichs als Alleinjuror des Preises und eine von dem Regisseur Milo Rau. Nun, Reden werden viele gehalten, vor allem im Schauspiel, wo man sich bekanntlich gerne mal mit sich selbst beschäftigt. Nicht alles muss man deshalb ernst nehmen. Aber einfach ignorieren kann man die Ansprachen auch nicht, dazu gerieten sie zu sehr zur Fundamentalkritik am deutschen Stadttheater. Und schließlich hat ja nicht irgendwer geredet. Also lohnt es sich, mal genauer hinzusehen.

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„Seit sie“, der Neuanfang am Tanztheater Wuppertal

Neun Jahre ist es her, dass Pina Bausch verstorben ist. Nun hat die Company einen lang erwarteten Neuanfang gewagt. Der griechische Regisseur und Performer Dimitris Papaioannou produzierte mit 17 Tänzerinnen und Tänzern das Tanztheater „Neues Stück I Seit Sie“. Die Reaktionen auf diesen Neuanfang fielen gemischt aus und reichten bis zu einem kompletten, fast hämischen Verriss bei der FAZ. Sicher, die Vorstellung lässt Wünsche offen, vor allem im Tänzerischen. Doch sie bietet dem Zuschauer viele eindrucksvolle Bilder, die zum Nachdenken anregen. Und das ist doch schon einmal etwas.

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Kölner Band „Die Höhner“ setzt gegenüber der NPD ihr Urheberpersönlichkeitsrecht durch, ein Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Am 11. Mai 2017 fasste der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 147/16 einen jetzt öffentlich erschienenen, interessanten urheberrechtlichen Beschluss. Die Kölner Band „Die Höhner“ hatte die NPD erfolgreich verklagt, es zu unterlassen, ihre Songs („Wenn nicht jetzt, wann dann“ und „Jetzt geht´s los“) auf Wahlkampfveranstaltungen zu spielen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun in dem genannten Beschluss völlig zu Recht diese Entscheidung. Sie kann Auswirkungen auf das öffentliche Abspielen von erschienenen Tonträgern haben, etwa im Theater.

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Kommunale Kulturpolitik, aber was macht Bonn?

Die Stadt Bonn ist eine der wichtigsten und erfolgreichsten Städte in NRW. Während jedoch die meisten Kommunen hierzulande die Bedeutung der Künste für ihr städtisches Leben schon lange bemerkt haben, taumelt die alte Bundeshauptstadt von einem kulturpolitischen Debakel ins andere. Die Frage ist, wie es weitergehen soll.

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Brauchen wir wegen des Echopreises eine Debatte über die Freiheit der Kunst?

Seit der Vergabe des Echo 2018 an Kollegah und Farid Bang ist die Aufregung über deren Texte groß. Zurecht, das kann man nicht oft genug sagen. Doch nun beginnen einige eine Diskussion um die Kunstfreiheit und deren Grenzen. Da aber ist Vorsicht geboten.

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Was wir aus dem Rücktritt von Chris Dercon lernen können.

Chris Dercon hat sein Amt als Intendant der Volksbühne Berlin aufgegeben. Kaum jemanden wird das überrascht haben. Überrascht hat allenfalls, wie Hals über Kopf es geschah. Der Vorgang wirft Fragen auf, auch solche, die bisher, soweit ersichtlich, nicht diskutiert werden.

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Der befristete Arbeitsvertrag und die Kunst

Seit dem Bundestagswahlkampf 2017 ist sie mal wieder in der Diskussion: Die befristete Beschäftigung. Auf der Suche nach geeigneten Themen, den Wähler auf die eigene Partei aufmerksam zu machen, machte die SPD den grundlos befristeten Arbeitsvertrag zum Problemfall des Arbeitslebens und forderte kategorisch dessen Abschaffung. Sehr viel ist in der von CDU, CSU und SPD jetzt ausgehandelten Koalitionsvereinbarung nicht davon übrig geblieben. Und doch ist das, was jetzt geregelt werden soll, wenn die Koalition kommt,
beachtenswert.

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Putin, die Russen und die Kunst, das VI. Cultural Forum in Sankt Petersburg

Zum sechsten Mal fand Mitte November das Cultural Forum in Sankt Petersburg statt, mit vielen russischen Kulturschaffenden und internationalen Gästen aus den unterschiedlichen Sektionen. Theater, Musik, Ballett, Film, Museum und vieles mehr sind Thema dieser groß angelegten Konferenz, die aber international kaum Beachtung findet, auch nicht in Deutschland. Immerhin gab sich auch diesmal der russische Präsident Vladimir Putin selbst die Ehre und sprach bei der öffentlichen Gala ein Grußwort. Hier ein Bericht von einem Besuch mit unterschiedlichen Eindrücken.

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Wieso Kunst?

Wer in der Kulturpolitik die Debatte darüber verfolgt, was von der Kunst erwartet wird, muss zunehmend den Eindruck gewinnen, es gehe um alles Mögliche, aber nicht um die Kunst. Kulturelle Bildung, interkultureller Dialog, demografische Entwicklung, Partizipation, soziale Projekte sind immer häufiger zu hörende Stichworte. Auch wird lieber über Kultur als über Kunst gesprochen. Und der erweiterte Kulturbegriff ist in aller Munde. Ist das aber im Sinne des künstlerischen Schaffens, bleibt die Frage.

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Über die Intendantenwahl

Kaum eine Entscheidung ist für ein Stadt- oder Staatstheater sowie eine Landesbühne, aber auch für manches Festival so bedeutsam wie die Neuwahl eines Intendanten. An ihm hängt die künstlerische Ausrichtung des Betriebes. Ihm übergibt man die Verantwortung für oft hunderte Mitarbeiter und einen weit in den zweistelligen Bereich hineinreichenden Millionenbetrag. Die Entscheidung wird begleitet von einer hohen öffentlichen Aufmerksamkeit, zuweilen auch von einiger Kritik, wie zuletzt bei der Volksbühne in Berlin. Verbunden ist das alles für den Träger eines Theaterbetriebs, also die Stadt oder das Land, mit einem nicht unerheblichen Risiko. Und für das neue Leitungsteam eines Hauses ist der Wechsel eine große Herausforderung. Oft bin ich als langjähriger Direktor des Deutschen Bühnenvereins gefragt worden, wie man eigentlich Intendant wird. Der Text geht nach der Teilnahme an zahlreichen Intendantenfindungen der Frage nach, was bei der Intendantenwahl zu beachten ist und was sie genau für ein Theater bedeutet.

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Vergabe von künstlerischen Leistungen durch die öffentlich getragenen Theater und Orchester und das neue Vergaberecht – eine Expertise

Künstlerische Leitungen werden, etwa in der Form eines Engagements eines Schauspielers, Sängers, Tänzers, Dirigenten oder Musikers, direkt vergeben, auch wenn diese selbstständig tätig sind. Es findet also keine Ausschreibung statt, Vergleichsangebote werden nicht eingeholt. Man engagiert also den Künstler, den man engagieren möchte. Das gebietet die Freiheit der Kunst. Nun wird das Vergaberecht völlig neu geregelt. Vor allem die neue sogenannte Unterschwellenvergabeordnung, die zwischen Bund und Ländern schon ausgehandelt ist, aber noch nicht in Kraft gesetzt wurde, sieht nun vor, dass das Vergaberecht grundsätzlich auch für freiberufliche Leistungen gilt, wozu auch die künstlerischen Leistungen gehören. Zwar lässt die entsprechende Regelung eine gewisse Öffnung im Sinne der Kunst zu, erschwert diese jedoch erheblich, wenn nicht beim Inkraftsetzen der Unterschwellenvergabeverordnung gleich entsprechende Ausnahmen gemacht werden. Da sind Bund und Länder gefordert. Der Beitrag beschreibt die Ausgangslage und untersucht die Situation angesichts des neuen Vergaberechts.

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Theater und Orchester nach der Wende: Gratwanderung zwischen Reformerwartungen, Übergangsfinanzierung und Realitätssinn

Mehr als 25 Jahre sind seit der Wiedervereinigung vergangen, viel Zeit, in der die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft zusammenwachsen konnte. Leicht war das alles nicht und ohne Blessuren ist es auch nicht vonstatten gegangen. Der Artikel, der 2016 im kulturpolitischen Jahrbuch der Kulturpolitischen Gesellschaft erschienen ist, wirft ein Licht auf diese schwierige Zeit und analysiert die kulturpolitische Entwicklung der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte.

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Wie geht es eigentlich Hamlet? Über Kulturpolitik und gesellschaftliche Verantwortung

Seit Monaten gibt es eine intensive Diskussion über die soziale Lage der Künstler. Initiativen wie „art but fair“ oder „Ensemble Netzwerk“ genießen höchste Aufmerksamkeit. Ihre Forderungen müssen in einem kulturpolitischen Zusammenhang gesehen werden. Der Artikel wurde im Mai 2017 in leicht veränderter Fassung im Diskussionsforum „kreuz und quer“ veröffentlicht.

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