Aktuelles

Wann sind Künstler selbstständig, wann abhängig beschäftigt?

In diesem Monat feierte die Welt der Künste den 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich. Sein herausragendes Schaffen, sein Leben, seine Überzeugungen sind Gegenstand zahlreicher Ausstellungen, Artikel und Dokumentationen. Doch niemand stellt an die Arbeit dieses außergewöhnlichen Künstlers die Frage, die gemeinhin heute als Statusfrage bezeichnet wird: War er im juristischen Sinne selbstständig tätig? Was bedeutete es, dass er von der Dresdener Akademie zunächst ein Gehalt bezog und später dort zum Professor ernannt wurde? Wurde er dadurch zum abhängig Beschäftigten, zum Arbeitnehmer, weisungsabhängig, verpflichtet, mit festen Arbeitszeiten? Bekam er Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Und zahlte er, wenn ja wie, irgendwelche Steuern? Welch profane Fragen im Angesicht großer Kunst, mag man da denken. Ja, das alles hat sicher im 19. Jahrhundert keine große Rolle gespielt. Heute aber, in einem modernen Sozialstaat, treibt der rechtliche Status die vielen Künstlerinnen und Künstler um, wollen sie (und müssen sie) doch ihren rechtlichen Verpflichtungen gerecht werden.


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Über Mindesthonorare in der Kunst

Es klingt nicht nur gut, es ist auch gut, dass sich bei der Frage der Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler etwas tut. Öffentliche Förderung soll es nur noch geben, wenn bei der Umsetzung eines künstlerischen Projektes bestimmte Vergütungen gezahlt werden. Ist das nicht garantiert, entfällt die Möglichkeit der öffentlichen Förderung. Der Bund ist gerade vorangegangen, das Land Nordrhein-Westfalen ihm soeben gefolgt. In beiden Fällen werden die Mindesthonorare als Bedingungen in den Förderbescheiden etwa der Bundeskulturstiftung oder des Landes NRW festgeschrieben werden. Grundsätzlich ist die Begeisterung der Branche groß, aber es regen sich auch kritische Stimmen.

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„A Mentsh is a Mentsh.“ Der Antisemitismus und die Grundrechte, eine Diskussion in der Bundeskunsthalle

Der entscheidende Satz fiel am Schluss der Veranstaltung. „Die Meinungsfreiheit ist wie die Kunstfreiheit inhaltsneutral.“, hob der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers hervor, der unter anderem aus Anlass der Antisemitismusdebatte über die documenta 15 im Auftrag Claudia Roths ein Gutachten über die Grenzen der Kunstfreiheit verfasst hatte. Er sage das durchaus mit einem gewissen Unwohlsein, fügte er hinzu, aber das sei der harte Preis, den man in der liberalen Ordnung zu zahlen habe. Ein drittes Mal ging es kürzlich im Rahmen der Gesprächsreihe der Bundeskunsthalle „A Mentsh is a Mentsh.“ um die öffentliche Antisemitismusdebatte, die vor allem in Deutschland teils mit fast unerträglichen Zuspitzungen geführt wird. Auch in der Bonner Runde lagen die Ansichten der beteiligten Diskutanten, neben Möllers der Antisemitismusbeauftragte der Hessischen Landesregierung Uwe Becker und die deutsch-palästinensische Journalistin Alena Isabelle Jabarine – mit israelischem Pass, wie sie ausdrücklich betonte – weit auseinander. Endlich einmal wurde aber das Feld dieses komplexen Themas bis an seine Grenzen gehend und dennoch in Ruhe ausgeleuchtet.

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