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Dürfen Kinderbilder von Kulturprojekten ins Internet? Italienische Datenschutzbehörde erlässt Bußgeldbescheid über 10.000 €

Ganz oben auf der Agenda öffentlicher Kultureinrichtungen, also von Theatern, Museen und Orchestern, steht seit Jahren die kulturelle Bildung. Es gibt kaum noch ein Statement zur öffentlichen Finanzierung dieser Institutionen, ohne die bildungspolitische Bedeutung der täglichen Kulturarbeit hervorzuheben. Allen voran gilt das für Kinder- und Jugendtheater. Überall schießen Projekte mit Kindern und Jugendlichen wie Pilze aus dem Boden. Veranstaltet werden Mitsingkonzerte, Theater- und Tanzworkshops, Malkurse oder Einführungen in die Musik- und Instrumentenkunde. Getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber!“ wird für solche Aktivitäten dann geworben, vor allem im Internet. Was aber könnte eine bessere Werbung sein als Bilder von fröhlichen, aufmerksamen und begeisterten Kindern? Und so findet man diese auf den Internetseiten der Veranstalter oder gar in den sozialen Medien. Doch jetzt sorgt eine Entscheidung der italienischen Datenschutzbehörde für Aufmerksamkeit. Sie verhängte gegen einen Kindergarten ein saftiges Bußgeld von 10.000 Euro, unter anderem weil dieser Fotografien von den dort aufgenommenen Kindern im Netz verbreitet hatte. Das Besondere an dieser Bußgeldentscheidung ist, dass die Eltern der Verbreitung ausdrücklich zugestimmt hatten, was der Datenschutzbehörde jedoch nicht ausreichte. Eltern hätten, so die Behörde, das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. Tun sie das nicht, seien ihre Einwilligungen rechtlich wirkungslos.

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Benachteiligt die geplante Aktivrente Künstler und andere Kreative?

Soeben hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Aktivrente beschlossen. Wer sozialversicherungspflichtig angestellt nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in einer sogenannten abhängigen Beschäftigung weiterarbeitet, muss auf bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro im Jahr) ab dem Beginn des nächsten Jahres keine Einkommenssteuer mehr bezahlen. Dies ist eine doppelte Erleichterung. Denn es fällt nicht nur die Einkommenssteuer weg, es werden also bis zu 2.000 Euro im Monat ohne Abzug von Lohnsteuer an die Beschäftigten ausgezahlt. Außerdem lindert die Steuererleichterung die Steuerprogression, die bei steigenden Einkommen zu einem insgesamt höheren Steuersatz führt. Dieser ist dann auch auf den zu versteuernden Teil des Rentenbezugs zu zahlen. Ein schönes Gesetz für alle, die im Rentenalter nicht nur an Urlaub, Kreuzfahrten oder Lese-Tage auf der häuslichen Couch denken, sondern noch ein wenig weiterarbeiten wollen oder sogar müssen. Der Nachteil: Für freiberufliche und damit selbstständige Tätigkeiten gilt die steuerliche Begünstigung nicht. Das ist eine schlechte Nachricht für alle Künstler, aber auch Journalistinnen und Autoren, die als Soloselbständige nach Erreichen des Rentenalters auf dem Markt unterwegs sind, und das sind nicht gerade wenige. Also muss der Gesetzentwurf dringend überarbeitet werden.

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Es fehlt an Gründen!

Die Ausladung der Münchener Philharmoniker und ihres designierten Chefdirigenten Lahav Shani ist skandalös. Ein anderes Urteil verbietet sich von selbst. Noch skandalöser ist nur noch die Mitteilung des Flandern-Festivals in Gent, das Orchester könne gerne kommen, aber mit einem anderen Dirigenten. Ahnt im Verantwortungsbereich des Festivals niemand, was schon der Versuch anrichtet, einen Klangkörper – der Ausdruck ist hier bewusst gewählt – und seinen designierten Chefdirigenten derart zu spalten? Gibt es dort überhaupt noch so etwas wie eine Sensibilität im Umgang mit Künstlerinnen und Künstlern? Oder hat man alle Sensoren, die im Management eines Kulturbetriebs vonnöten sind, rechtzeitig eingefahren, um zu einer so abwegigen Entscheidung wie dieser Ausladung zu kommen? Leider ist das zu befürchten.

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