Aktuelles

Weniger öffentliches Geld für Kunst uns Kultur? Ein Blick auf alt bekannte Vorschläge in neuen Gewändern

Der Berliner Kulturetat soll um 130 Millionen Euro gekürzt werden, und zwar nicht erst in drei Jahren, sondern bereits 2025. Auch andernorts sind erhebliche Kürzungen der öffentlichen Kulturförderung geplant, etwa im Haushalt der Stadt Köln. Werden diese Pläne Realität, sind die Auswirkungen erheblich. Bisweilen entsteht der Eindruck, dass die Kultureinrichtungen hierzulande zum ersten Mal mit dem massiven Rotstift konfrontiert werden. Denn in den vergangenen Jahren haben sich Kommunen, Länder und der Bund eher großzügig gezeigt, wenn es um die Finanzierung der Künste ging. Doch für diejenigen, die schon länger dabei sind, ist das aktuelle Szenario nicht mehr als ein in neuen Kleidern daherkommendes Déjà-vu. Umso wichtiger ist es, genauer hinzuschauen, was erneut auf die Tagesordnung der Debatte um die öffentliche Kulturförderung gesetzt wird.

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Ist 3sat entbehrlich? Zur Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Seitdem die Länder ihren neuen Staatsvertrags-Entwurf „zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ vorgelegt haben, herrscht Unruhe in der Kulturszene. Das ist nicht überraschend, denn was als Reformwerk pompös in Szene gesetzt wurde, entpuppte sich schnell als erneuter Versuch, das Angebot von ARD und ZDF deutlich zu reduzieren. Spätestens beim Lesen von § 28a des Entwurfs wird erkennbar, was ein wesentliches Ziel der Reformpläne sein soll: Der Abbau des Kulturangebots der Spartenprogramme von 3sat und arte. Die Neuformulierung des Absatzes 1 der genannten Vorschrift läuft auf nichts anderes hinaus als die Abschaffung von 3sat durch Integration dieses Programms in den deutsch-französischen Kulturkanal. Dass beide Kanäle jeweils Programme unter Beteiligung anderer europäischer Staaten sind, interessiert scheinbar niemanden. Wer sind schon Frankreich, Österreich und die Schweiz? Ist die Politik in Deutschland für weniger Kunst und Kultur im Fernsehen, wird vorausgesetzt, dass man das woanders nicht anders sehen wird. Dies ist eine Annahme, die zuvorderst für die politischen rechtsgerichteten Kräfte in Europa zutrifft, vor allem mit Blick auf das Aufsässige, das Rebellische, das Aufklärerische, die Diversität der Künste. Aber auch das spielt offenkundig hierzulande nur eine unbedeutende Rolle, wenn das Ziel ist, die Spirale der steigenden Rundfunkgebühr auf Biegen und Brechen aufzuhalten.

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Wann sind Künstler selbstständig, wann abhängig beschäftigt?

In diesem Monat feierte die Welt der Künste den 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich. Sein herausragendes Schaffen, sein Leben, seine Überzeugungen sind Gegenstand zahlreicher Ausstellungen, Artikel und Dokumentationen. Doch niemand stellt an die Arbeit dieses außergewöhnlichen Künstlers die Frage, die gemeinhin heute als Statusfrage bezeichnet wird: War er im juristischen Sinne selbstständig tätig? Was bedeutete es, dass er von der Dresdener Akademie zunächst ein Gehalt bezog und später dort zum Professor ernannt wurde? Wurde er dadurch zum abhängig Beschäftigten, zum Arbeitnehmer, weisungsabhängig, verpflichtet, mit festen Arbeitszeiten? Bekam er Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Und zahlte er, wenn ja wie, irgendwelche Steuern? Welch profane Fragen im Angesicht großer Kunst, mag man da denken. Ja, das alles hat sicher im 19. Jahrhundert keine große Rolle gespielt. Heute aber, in einem modernen Sozialstaat, treibt der rechtliche Status die vielen Künstlerinnen und Künstler um, wollen sie (und müssen sie) doch ihren rechtlichen Verpflichtungen gerecht werden.


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