Aktuelles

Die Kultur-GmbH

Seit das Land Berlin die Absicht geäußert hat, seine staatlichen Sprechbühnen (also Deutsches Theater, Volksbühne, Maxim Gorki Theater) in privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, nämlich in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umzuwandeln, beginnt aufs Neue die Diskussion über den Sinn und Unsinn solcher GmbHs. Wie üblich gibt es Widerstand aus den Reihen der Gewerkschaften. Denn die Belegschaft ist zurecht verunsichert. Andererseits gibt es in Deutschland viele Theater, die seit Jahrzehnten als GmbH organisiert sind. Dazu gehören beispielsweise die Staatstheater der Freien und Hansestadt Hamburg oder das Düsseldorfer Schauspielhaus. Grundsätzlich besteht also kein Grund zur Beunruhigung. Umso wichtiger ist es jedoch, auf einige Aspekte aufmerksam zu machen, die bei einer solchen organisatorischen Privatisierung zu beachten sind.

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Bürokratie in der Kunst

1992 hatte ich gerade mein Amt als Direktor des Deutschen Bühnenvereins angetreten, als mich dessen damalige Präsident August Everding zu einem Gespräch über meine künftigen Aufgaben nach München einlud. Wir trafen uns in seinem beeindruckenden Intendantenbüro im Prinzregententheater. Everding hielt sich nicht lange mit Vorreden auf, sondern kam sogleich auf sein Herzensanliegen zu sprechen: Die Kunst und allem voran das Theater seien dringend aus den Fesseln gesetzlicher Vorschriften und der damit verbundenen Bürokratie zu befreien. Arbeitszeitregelungen und Vergaberecht, Tarifverträge und Haushaltsrecht, überzogene Sicherheitsvorschriften, unzählige zu beachtende Verwaltungsregelungen, alles Teufelszeug, das die Kunst beeinträchtige, wenn nicht sogar verhindere. Er wollte damals ein „Theatergesetz“, wie er es nannte, dessen einziger Zweck sein sollte, Gesetze für das Theater im Sinne der Kunstfreiheit außer Kraft zu setzen.

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Die Arbeitslosenversicherung für selbstständige Künstler, Illusion oder reale Option

Die Corona-Pandemie hat sich in den Lebenslauf vieler selbstständig tätiger Künstlerinnen und Künstler als schwerwiegende existentielle Erfahrung eingebrannt. Theater wurden geschlossen, Filme nicht mehr gedreht. Konzerte wurden abgesagt und fanden nicht statt. Galerien verkauften keine Bilder mehr. Künstler-Verträge wurden mit der Begründung Force Majeure (höhere Gewalt) aufgehoben. Die Kunstszene saß auf dem Trockenen. Vielen blieb nur noch das Arbeitslosengelds II, was in Wahrheit kein Arbeitslosengeld war, sondern eine soziale Unterstützung. Heute heißt es deshalb Bürgergeld und steht, wenn man manchen Wahlkampfparolen glauben darf, schon wieder auf dem Prüfstand. Umso lauter wurden damals die Forderungen nach einer echten Arbeitslosenversicherung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler. Doch geht das überhaupt, jemanden, der selbstständig künstlerisch tätig ist, gegen Arbeitslosigkeit zu versichern?

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