Nur zehn Prozent für die Kunst? Was kostet was im Stadttheater?

„Der künstlerische Etat eines Theaters macht rund zehn Prozent des Gesamtetats aus, der Rest sind Fixkosten wie Gehälter, Heizung, Miete.“ So stand es kürzlich wieder in der Süddeutschen Zeitung. Seit Jahren weise ich darauf hin, dass das nicht stimmt. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, muss man nur die jährlich erscheinende Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins bemühen. Aber wer tut das schon? Deshalb hier ein erneuter Versuch zu erklären, was was im Stadttheater kostet.

weiterlesen …

Eigentlich könnte es einem ja willkommen sein, wenn behauptet wird, ein Stadttheater habe nur zehn Prozent seines Etats für die Kunst zur Verfügung und man drehe ihm deshalb die Luft ab, wenn man, wie es jetzt in München geplant sei, einen Theaterzuschuss um 6,5 Prozent kürze. Klingt doch gut und wird die Politik garantiert beeindrucken. Ja wird es, aber in eine sicher nicht gewünschte Richtung. Denn mancher Kämmerer gelangt so zu der Vermutung, die millionenschweren Zuschüsse flössen ins Administrative, das Theater sei ein Bürokratiemonster und umso mehr könne man Stadttheater-Zuschüsse kürzen. Propheten der Erneuerung des Stadttheaters blasen dann gerne ins gleich Horn. Und schon ist das Geld weg. Also ist Vorsicht geboten. Denn die wahren Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache. g

Fixkosten und variable Kosten

Zunächst aber ist die Frage zu stellen, wie es zu der genannten Zahl der nur 10 Prozent (manche sprechen immerhin von 20 Prozent) für die Kunst überhaupt kommt. Die Erklärung ist einfach. In der Regel sind zwischen 80 und 90 Prozent der Theaterausgaben gebundene Ausgaben, tatsächlich Fixkosten. Mit ihnen werden längerfristig bestehende Verträge bedient. Das bedeutet, dass der kleinere Prozentsatz, der im Übrigen meist etwa den Eigeneinnahmen eines Stadttheaters entspricht (10 bis 20 Prozent), für die variablen Kosten zur Verfügung steht. Diese variablen Kosten sind in der Tat die Kosten für die einzelnen Produktionen. Mit den dafür zur Verfügung stehenden Geldern werden Regisseure und Regisseurinnen, Gäste, Tantiemen, Material für Bühne und Kostüm etc. bezahlt. Das sind eindeutig Kosten, die der Kunst zuzurechnen sind. Soweit so gut. Aber es sind nun einmal nicht die einzigen Kosten der Kunst.

Die Personalausgaben

Die Gesamtausgabe der öffentlich getragenen Theater (Stadttheater, Staatstheater, Landesbühnen) lagen in der Spielzeit 2017/18 bei ca. 3,3 Milliarden Euro. Zieht man davon einmal die oben erwähnten 20 Prozent für die Kunst ab (660 Millionen Euro variable Kosten), bleiben ca. 2,65 Milliarden Euro übrig. Allein die Kosten für das von diesem Betrag zu bezahlende längerfristig beschäftigte künstlerische und künstlerisch-technische Personal von den Schauspielrinnen über die Tänzer bis zu den Sängerinnen, von Chor, Orchester, Maske, Requisite etc. beläuft sich auf ca. 1,3 Milliarden Euro. Auch das sind selbstverständlich künstlerische Kosten. Insgesamt werden also von den 3,3 Milliarden Euro Ausgaben fast zwei Milliarden (660 Millionen und 1,3 Milliarden) für die Kunst bereit gestellt, das sind nicht, wie es eingangs hieß 10 (oder 20 ) Prozent, sondern nach Adam Riese über 60 Prozent. Die Verwaltung der öffentlich getragenen Theater kostet im Übrigen ca. 200 Millionen Euro, also rund 6 Prozent der Gesamtausgaben (davon 65 Millionen Euro allein für das Hauspersonal), die Beträge für Mieten 78 Millionen Euro, also 1,3 Prozent. Den großen Rest verschluckt weitgehend die Technik.

Gibt es Kosten der Kunst und Kosten der „ Nichtkunst“?

Das alles zeigt, welch schiefes Bild in der Öffentlichkeit entsteht, wenn behauptet wird, nur 10 Prozent der Gelder würden in einem Stadttheater für die Kunst ausgegeben. Und darüberhinaus ist zu fragen, was die Unterscheidung zwischen den Kosten im künstlerischen Bereich und solchen der „Nichtkunst“ überhaupt soll. Dienen letztlich nicht alle Gelder der Kunst, auch die, die für Technik und Verwaltung ausgegeben werden? Ist ein Stadttheater denkbar ohne die Werkstätten, ohne Licht und Ton, ohne dass jemand sich um die Bezahlung von Rechnungen kümmert, Verträge abschließt und Gelder verwaltet? Wohl kaum!

Die Kürzung von Zuschüssen, ein Eingriff in die Kunst Unzweifelhaft ist dennoch, dass jede Kürzung von öffentlichen Zuschüssen eine Kürzung ist, die meist besondere Auswirkung im künstlerischen Bereich hat. Denn dort gibt es wegen der Kunst die flexibelsten Verträge. Man kann bei den künstlerischen Mitarbeitern leichter Engagements beenden, Vergütungen herunterfahren und die Arbeitsbelastung erhöhen. Das gilt sowohl im Bereich der angestellten Künstlerinnen und Künstler als auch bei den kurzfristig, etwa für eine Produktion Beschäftigten. Und darin liegt die eigentliche Crux. Die künstlerische Freiheit, die die Verträge mit Schauspielerinnen, Sängern und Tänzerinnen, mit Dramaturginnen und Souffleuren einräumen, ja einräumen müssen, wird durch die Kürzung von Zuschüssen einfach zu Rationalisierungszwecken missbraucht. Und am Ende beklagen sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (zu Recht) über ihre schlechten Arbeitsbedingungen, was wieder zu engeren tariflichen Regelungen führt, die die künstlerische Bewegungsfreiheit der Stadttheater dann weiter einschränken. Ein Teufelskreis, an dessen Ende das Scheitern des Ensemble-Betriebs stehen wird zugunsten von ausschließlich projektbezogenen Verträgen, die dann mit Künstlerinnen und Künstlern abgeschlossen werden. Wir sind auf dem besten Weg dorthin. Sozialer wird es dadurch im Stadttheater nicht zugehen. Aber viel anfälliger für Rationalisierungsmaßnahmen wird das Theater werden. Wollen kann das in der Tat niemand, dem die Kunst am Herzen liegt. Aber das Nur-zehn-Prozent-für- die-Kunst-Argument sollten wir endlich mal dorthin packen, wo es hingehört, in die Mottenkiste.

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt.