Das Gendersternchen

Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt das Gendersternchen ab. Auch der Doppelpunkt oder der Unterstrich seien kein geeigneter Ersatz, hieß es kürzlich. Das alles sei mit den amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung nicht vereinbar. „Da hat sich einiges verselbstständigt. Wir haben eine normierte Rechtschreibung, die auch in der Schule gelehrt wird – da ist das nicht vorgesehen“, lässt sich die Geschäftsführerin des Tugendwächtervereins unserer Muttersprache vernehmen. Soweit so gut, aber „Was tun?“ ist doch die Frage.

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Die Antwort auf diese Frage wäre einfach, wenn der Mensch geneigt wäre, sich an amtliche Regeln zu halten. Doch diese ansonsten durchaus verbreitete Neigung ist zumindest bei der Gestaltung der deutschen Sprache nur begrenzt vorhanden. Sonst würden wir vielleicht immer noch so sprechen und schreiben wie vor 100 Jahren. Das könnte allerdings in mancher Hinsicht auch ein Vorteil sein, bedenkt man die Sprachverrohung in den sozialen Netzwerken. Wie dem auch sei, wir sind, aller Regeln des Rates der deutschen Rechtsschreibung zum Trotz, gottlob sprachlich kreativ. Sonst hätte der neue Duden kaum ein Anlass gesehen, 3.000 neue Wörter in die neuste Fassung seines Wörterbuchs aufzunehmen. Irgendwo müssen die ja herkommen, in der Dudenredaktion ausgedacht hat man sie sich sicher nicht. Auch das Wort „Gendersternchen“ gehört zu den neuen Dudenwörtern.

Aber es zu benutzen, das geht nun den Hütern deutscher Sprachkunst zu weit. Das ist verständlich, muss auch ich gestehen. Denn die Satzungetüme, die mit dem neuen Sternenhimmel entstehen können, sind beträchtlich, wie folgendes Beispiel zeigt: „Einer*eine Schauspieler*in lernt seinen*ihren Text, damit er*sie mit seinen*ihren Kollegen*innen und dem*der jeweiligen Regisseur*in und dem*der Dramaturgen*in des Stücks am nächsten Tag in Anwesenheit des*der Theaterdirektor(s)*in proben kann.“ Schon geschrieben bekommt selbst die Leserin Bauchschmerzen und muss vielleicht zum*zur Arzt*Ärztin. Erst recht ist das aber der Fall, wenn der Satz etwa in einem Vortrag oder horribile dictu (steht das noch im neuen Duden?) sogar in der Alltagssprache gesprochen werden müsste. Und man muss sich einmal vorstellen, die bis vor kurzem noch durchaus verbreitete Methode des Schreibenlernens durch Hören würde weiter zur Anwendung gebracht. Na da wäre ich ja mal gespannt, wie der Satz geschrieben so bei einem Erstklässler aussähe. 

Aber völlig abgesehen von solchen Satzungetümen, eines verstehe ich gar nicht: Wieso ist es so sehr gendergerecht, die weibliche Form immer als Zweites zu nennen und dann in der verstümmelten Form des „in“ oder „innen“, praktisch hinten angehängt an die männliche Form. Ich finde, das ist erst recht die Herabwürdigung des Femininen. Und darauf, mit Verlaub, mag ich mich nicht einlassen. 

Was also ist die Lösung? Einige haben die Vorstellung, man könne der Sache mit dem Partizip Präsens beikommen: Der/die Lesende satt Leser und Leserin, der/die Studierende (hat sich schon herumgesprochen) statt Student und Studentin, der/die gesundheitlich Behandelnde statt Arzt und Ärztin, der/die rechtlich Beratende statt Rechtsanwalt und Rechtsanwältin und so weiter. Das aber ist weder sprachlich schön, noch löst es die Probleme bei der Verwendung von Artikeln und Fürwörtern (etwa im obigen Beispielsatz). 

Nein, wir können uns drehen und wenden, wie wir wollen. Es gibt nur eine Lösung, und die steht auf zwei Beinen: Zum einen nennen wir, wenn es sinnvoll und notwendig ist, beide Formen, also die männliche und die weibliche (was im übrigen auch erlaubt, die weibliche Form zuerst zu nennen). Zum anderen benutzen wir dort, wo die Doppelnennung nicht notwendig ist, nicht immer die männliche Form, sondern mal die weibliche, mal die männliche. Dann hieße der obige Beispielsatz nicht wie bisher üblich: „Ein Schauspieler lernt seinen Text, damit er ihn mit seinen Kollegen sowie dem jeweiligen Regisseur und dem Dramaturgen des Stücks am nächsten Tag in Anwesenheit des Theaterdirektors proben kann.“ Vielmehr könnte er wie folgt aussehen: “Ein Schauspieler lernt seinen Text, damit er ihn mit seinen Kolleginnen und Kollegen sowie der jeweiligen Regisseurin und dem Dramaturgen des Stücks am nächsten Tag in Anwesenheit der Theaterdirektorin proben kann.“ So wird zum Ausdruck gebracht, dass die Welt keineswegs nur männlich ist, dass alle Berufe von Männern und Frauen ausgeübt werden können und beide Geschlechter sprachlich auf einer Stufe stehen. Das hätte doch etwas, oder? 

Die letzte Frage, die ich mir stellen muss, ist eine urheberechtliche. Neulich habe ich für einen Online-Dienst einen juristischen Text geschrieben und habe das Gendersternchen aus obigen Gründen nicht benutzt. Als der Text erschien, war er sternchengegendert. Man hatte also insoweit meinen Text geändert. Nach § 39 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz muss der Urheber Änderungen seines Werkes akzeptieren, „zu denen er seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann“. Gefragt wurde ich vorher nicht. Ich habe es natürlich nach Treu und Glauben mit Gelassenheit genommen, auch wenn es interessant wäre, der Frage juristisch näher nachzugehen. Aber das ist etwas für später.

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